Gesetzesnovellen/Richtlinien

Mit der „ EU-Gebäuderichtlinie 2002“ (Richtlinie 2002/91/EG) wurde der Energieausweis europaweit vorgeschrieben, und zwar für praktisch alle Gebäude, sowohl Neubau als auch Bestand und auch für Nichtwohngebäude, wie z.B. Büro- und Betriebsgebäude. Die Umsetzung der „EU-Gebäuderichtlinie 2002“ wurde in Oberösterreich mit der am 1.1.2009 in Kraft getretenen OÖ Bautechnikverordnungs-Novelle 2008 abgeschlossen.

Mit der Neufassung der „ EU-Gebäuderichtlinie 2010“ (Richtlinie 2010/31/EU) wurde gegenüber der Erstausgabe in erster Linie eine Präzisierung vorgenommen und der Primärenergiebedarf als wesentliche Kenngröße eingeführt.

Die mit 1. Juli 2013 in Kraft getretene OÖ Bauordnungs-Novelle 2013, das OÖ Bautechnikgesetz 2013 und die OÖ Bautechnikverordnung 2013 setzen die Bestimmungen des baurechtlich relevanten Teils der „EU-Gebäuderichtlinie 2010“ um.

Der Energieausweis ist nicht nur im Bauverfahren – die landesrechtliche Einführung erfolgte in OÖ bereits 1999 – sondern auch bei Vermietung, Verpachtung und Verkauf erforderlich (Bundesrecht). Diesen privatrechtlichen Anwendungsbereich des Energieausweises regelt der Bund im Energieausweis-Vorlage-Gesetz 2012 (EAVG 2012), BGBI. I Nr. 27/2012.